Die Satzung

Teile der Satzung des G.T.E.V. Almrausch e.V.:

  1. Der Verein führt den Namen “Gebirgstrachten-Erhaltungsverein (GTEV) Almrausch e.V.” mit dem Sitz in Berchtesgaden / Untersalzberg. Die Vereinsgründung erfolgte bereits im Jahre 1923. Zum Erwerb der Rechtsfähigkeit ist der Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Laufen eingetragen.
  2. Der Verein ist Mitglied der Vereinigten Trachtenvereine des Berchtesgadener Landes e.V. und des Gauverbandes 1
  3. Zweck und Aufgabe des Vereins ist:

    a) Die Erhaltung, Pflege und Förderung der bodenständigen Tracht,b) die Erhaltung und Förderung von Brauchtum, Volkstanz (auch Schuhplattlertanz), Mundart, Volkslied, Volksmusik und der kulturellen Eigenarten im Vereinsbereich,

    c) die Jugend mit den Grundsätzen der Heimat- und Brauchtumspflege vertraut zu machen und sie zu Brauchtumsträgern heranzubilden.

  4. Der Vereinszweck wird insbesondere angestrebt durch:

    a) Veranstaltungen und Förderung von Heimat- und Trachtenfesten sowie anderen Brauchtumsveranstaltungen,b) Vermittlung von heimatkundlicher Beratung in Tracht, Brauchtum, Lied, Volksmusik und Volkstanz,

    c) Heranbildung des Nachwuchses, insbesondere durch Förderung der Heimatliebe und des Brauchtums in der Familie,

    d) Wahrung der Interessen der Mitglieder,

    e) Mitgliedschaft bei den Vereinigten Trachtenvereine des Berchtesgadener Landes e.V. und Beachtung der von ihnen erlassenen Richtlinien und Satzung.

    f) Durch die Mitgliedschaft in der Vereinigung ist der Verein gleichzeitig Mitglied des Gauverbandes I Oberbayerischer Gebirgstrachtenerhaltungsvereine e.V. und erkennt deren Richtlinien und Satzung an.

  5. 5.1. Mitglied kann jede natürliche Person werden:

    a) wer einen unbescholtenen Ruf hat,
    b) die Satzung des Vereins anerkennt,
    c) das 16. Lebensjahr vollendet hat.5.2. Der Verein besteht aus:

    a) aktiven Mitgliedern
    b) passiven Mitgliedern
    c) Vereinsjugend

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